AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Sparkassenakademie Bayern – Geschäftsbereich des Sparkassenverbands Bayern in Zusammenarbeit mit dem ta.la tagungszentrum landshut – ein Unternehmen der BayernBankett Gastronomie GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die satzungsmäßigen Aus- und Fortbildungsleistungen der Sparkassenakademie Bayern in Verbindung mit der Anmietung von Gästezimmern, Tagungs-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und den damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Tagungszentrums Landshut zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen.
  2. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die Buchung in BIKOS-Portal (Bestellung) mit der Sparkassenakademie zustande.  Der Sparkassenakademie bleibt es frei, die Buchung mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) zu bestätigen. 
  2. Falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag mit der Bereitstellung der pädagogischen Leistung als abgeschlossen. 
  3. Abweichende Inhalte der Bestätigung sind für beide Vertragspartner dann verbindlich, wenn der Besteller nicht innerhalb 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung schriftlich widerspricht.
  4. Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen erbringt das ta.la (siehe AGB´s ta.la)
  5. Die Sparkassenakademie haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit. Sollten Störungen und Mängel an den Leistungen der Sparkassenakademie auftreten, wird die Sparkassenakademie nach Kenntnis bemüht sein, diese zu beheben. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig darauf hinzuweisen und das Zumutbare beizutragen und den Schaden gering zu halten. 

 III. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Sparkassenakademie ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen. 
  2. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. 
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die in Anspruch genommenen Leistungen gem. Satzung zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Auslagen an Dritte und Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. 
  4. Die Preise können von der Sparkassenakademie geändert werden, wenn der Kunde nachträglich die Anzahl der gebuchten Leistungen oder die Aufenthaltsdauer ändert und die Sparkassenakademie dem zustimmt. 
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung sechs Monate, so behält sich die Sparkassenakademie das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.   
  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das ta.la.
  7. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen bzw. werden durch Einzug ausgeglichen. Bei Zahlungsverzug ist die Sparkassenakademie berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Sparkassenakademie bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 
  8. Die Sparkassenakademie ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 

IV. Rücktritt des Kunden 

  1. Ein kostenfreier Rücktritt (siehe Stornoregelung Gebührentableau) des Kunden von dem mit der Sparkassenakademie geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung (auch per E-Mail) der Sparkassenakademie.

V. Rücktritt der Sparkassenakademie

  1. Die Sparkassenakademie ist berechtigt dann vom Vertrag zurückzutreten, wenn
    • höhere Gewalt oder andere von der Sparkassenakademie nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich bzw. unzumutbar machen, 
    • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. über die Veranstaltung oder den Zweck der Veranstaltung) gebucht wurden,
    • es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass durch die gebuchte Veranstaltung der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder der gute Ruf der Sparkassenakademie beeinträchtigt werden kann.
  2. Die Sparkassenakademie hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich zu informieren. 
  3. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden erstattet.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Sparkassenakademie sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 

VI. Schäden oder Verluste mitgebrachter Gegenstände

  1. Die Sparkassenakademie übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schäden an mitgebrachten Gegenständen des Kunden, seiner Mitarbeiter, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Besucher, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Sparkassenakademie. 

VII. Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Es obliegt dem Kunden, Versicherungen abzuschließen, die dieses Risiko abdecken. 
  2. Die Sparkassenakademie kann im Einzelfall den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. 
  3. Es ist nicht gestattet, Dekorationsmaterial, Seminarunterlagen oder sonstige Gegenstände an Wänden, Türen oder Fenstern zu befestigen. Der Veranstalter haftet dafür, dass Dekorationsmaterial oder die sonstigen Gegenstände den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. 
  4. Soweit dem Kunden, auch gegen Entgelt, ein Stellplatz auf dem ta.la Gelände zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem ta.la Gelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Sparkassenakademie nicht. 
  5. Der Kunde erklärt, dass bei allen technisch eingebrachten Gerätschaften, dem Auf- und Abbau sowie aller weiteren erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Durchführung der obigen Veranstaltung, die geltenden Richtlinien eingehalten werden, die zugrunde gelegt sind in der VDE 0105 Teil 100 an elektrischen Anlagen, welche u.a. für gewerbliche genutzte Gebäude sowie öffentliche Einrichtungen gelten. Dies umfasst auch die sichtbare Kennzeichnung (gültige Prüfplakette) der Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel, Gerätschaften und Zubehör nach VDE 0701-0702.
    • Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (vormals BGV A3).
    • Verordnung über den Betrieb von Versammlungsstätten (VStättV vom 02.11.2007) in der jeweils aktuell gültigen Fassung, insbesondere § 38 Pflichten des Veranstalters und deren Beauftragten, § 39 Verantwortliche für die Veranstaltungstechnik, § 40 Abs.2 Verantwortliche für Auf-u. Abbau, bühnen- und beleuchtungstechnische Einrichtungen, § 41 Gewährleistung der Brandsicherheit, § 42 Einhaltung der Brandschutzverordnung, § 43 Gewährleistung durch Sicherheitskonzept und Ordnungsdienstkräfte
    • VVB Verordnung über die Verhütung von Bränden vom 10.12.2012 (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Themen wie: § 6 kein offenes Feuer - § 13 -16 Lagerung von Brandstoffen- §19 Ausschmücken von Räumen (schwerentflammbare Materialien) - § 22 Einhaltung der Flucht- und Rettungswege - § 24 Bereitstellung von Feuerlöschgeräten u.a.

Alle Maßnahmen im Rahmen der Veranstaltung sind im Vorfeld mit der Haustechnik der Sparkassenakademie abzustimmen. Bei Nichteinhaltung obiger Richtlinien behält sich die Sparkassenakademie vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der Sparkassenakademie. Gerichtsstand ist der Sitz des Sparkassenverbandes Bayern in München. 
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.  
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen und Beherbergungsaufnahmen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.